Der Mindestlohn ist eine gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze, die den Mindestbetrag pro Arbeitsstunde definiert und durch das Mindestlohngesetz (MiLoG) reguliert wird. Bei Nichtbeachtung können Bußgelder verhängt werden. Der Mindestlohn beträgt aktuell 12 Euro pro Stunde, was einem Anstieg um 1,55 Euro pro Arbeitsstunde im Vergleich zu früher (10,45 Euro) entspricht. Die neue Regelung gilt seit dem 1.10.22.

- 2017: 8,84 €
- 2019: 9,19 €
- 2020: 9,35 €
- 2021: 9,50 € (1. Januar), 9,60 € (1. Juli)
- 2022: 9,82 € (1. Januar), 10,45 € (1. Juli), 12,00 € (1. Oktober)
Im Jahr 2015 wurde der deutschlandweite Mindestlohn zunächst auf 8,50 Euro festgelegt. Vor dieser Einführung gab es bereits festgelegte Lohnrichtlinien, die jedoch nur für bestimmte Branchen galten und auf Verhandlungen zwischen Arbeitgeber:innen und Gewerkschaften basierten. Interessanterweise belegte Deutschland Anfang 2022 in einer Erhebung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) den sechsten Platz im EU-weiten Vergleich der gesetzlichen Mindestlöhne (Stand: 01.01.2022). Zu diesem Zeitpunkt hatten nur Luxemburg, die Niederlande, Frankreich, Italien und Belgien einen höheren Mindestlohn festgelegt.
Deshalb muss der Mindestlohn kontinuierlich angepasst werden
Der Mindestlohn verhindert Preisdumping und sorgt somit für einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen. Durch die Festlegung einer unteren Grenze für die Lohnzahlungen wird verhindert, dass Unternehmen ihre Preise durch Ausbeutung von Arbeitnehmer:innen unrealistisch niedrig halten. Dadurch werden faire Bedingungen geschaffen, von denen sowohl Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen profitieren.
Der Mindestlohn trägt dazu bei, Unterbezahlung zu verhindern und das soziale Gleichgewicht aufrechtzuerhalten. Indem Arbeitnehmer:innen ein angemessenes Einkommen erhalten, wird ihre finanzielle Stabilität verbessert. Dies wiederum wirkt sich positiv auf die Gesellschaft aus, da weniger Menschen von Armut bedroht sind und ein höheres Maß an sozialer Teilhabe ermöglicht wird.
Durch die Sicherstellung eines angemessenen Einkommens für Arbeitnehmer:innen während ihres Erwerbslebens wird eine solide finanzielle Basis geschaffen, die ihnen ermöglicht, im Alter ein würdevolles Leben zu führen. Darüber hinaus befähigt der Mindestlohn alle Arbeitnehmer:innen zur gesellschaftlichen Teilhabe und ermöglicht es ihnen, finanzielle Rücklagen anzulegen.
Neuerungen des Mindestlohns liegen in der Verantwortung einer unabhängigen Kommission
Die unabhängige Mindestlohnkommission, bestehend aus Vertreter:innen von Tarifpartner:innen, gibt alle zwei Jahre der Bundesregierung Empfehlungen zur Anpassung des Mindestlohns. Dabei berücksichtigt die Kommission verschiedene Faktoren wie den angemessenen Mindestschutz für Beschäftigte, faire Wettbewerbsbedingungen und die Sicherstellung von Arbeitsplätzen. Die Entscheidungen der Kommission basieren auf der Entwicklung der Tariflöhne in Deutschland.
Die Mindestlohnkommission überwacht kontinuierlich die Auswirkungen des Mindestlohns und stellt der Bundesregierung alle zwei Jahre einen umfassenden Bericht zur Verfügung.
Gemäß dem Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung den gesetzlichen Mindestlohn auf zwölf Euro pro Stunde in einer einmaligen Anpassung erhöht und diese Maßnahme wurde umgesetzt. Zukünftige Anpassungen des Mindestlohns werden weiterhin auf Basis der Empfehlungen der Mindestlohnkommission vorgenommen. Die nächste Anpassung wird erstmals zum 30. Juni 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024 erfolgen.